Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.